Montag, 21. April 2014

Nachtzuschläge im Krankheits- und Urlaubsfall

Hey Ihr,

wusstet Ihr das euch die Zuschläge für Nachtarbeit im Kankheits oder Urlaubsfall grundsätzlich zustehen?

Soweit in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung nicht anders ausgehandelt ist es im Gesetz klar verankert das der Arbeitgeber das Entgelt der letzten 3 Monate ohne Überstunden fortzahlen muß. Ich hatte das Problem das mein Arbeitgeber genau dies nicht getan hat.

Gesetzesgrundlage könnt Ihr hier nachlesen:

Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) für den Krankheitsfall: EntgFG 

Hierzu solltet Ihr §3 lesen.

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) für den Urlaubsfall: BUrlG 

Hierzu solltet  Ihr §11 lesen.

Dies allerdings zu fordern ist nicht ganz so leicht und benötigt einiges an Ausdauer. Ich habe es als erstes über den Betriebsrat(BR) versucht. Natürlich blockt dann der Arbeitgeber und versucht auf Zeit zu spielen um die Nachtzuschläge im Krankheits- und Urlaubsfall nicht zahlen zu müssen. Solltet Ihr eine Rechtschutzversicherung haben wäre es auch ratsam einen Anwalt zu rate zu ziehen und diesen ein paar Lohnabrechnungen prüfen zu lasssen.

Das Wichtigste!!!! Versucht in dem ganzen Thema anonym zu bleiben. Der Betriebsrat darf keine Namen nennen denn ein Gespräch mit dem BR ist immer ein Vertrauensgespräch, ähnlich wie die anwaltliche Schweigepflicht.

Sollten diese Bemühungen nicht fruchten gibt es noch zwei Möglichkeiten. Erstens ihr fordet den BR auf den zweiten Tarifpartner (meist die Gewerkschaft) auf Einhaltung der geltenden Gesetze zu bestehen, oder zweitens Ihr geht vor das Arbeitsgericht und klagt diesen Anspruch ein.

Bevor Ihr jedoch vor gericht geht versucht immer erst mit dem BR zu reden denn eine Klage vor Gericht ist bestimmt nicht die beste Lösung. Es heißt zwar immer das euch auf Grund der Klage kein Nachteil entstehen darf, aber ich denke wir wissen alle das nach einer Klage ein neuer Arbeitsplatz zu suchen ist.

Also, nochmal bitte passt in diesem Thema gut auf. Redet mit keinen Kollegen drüber, achtet darauf das Ihr so lange es geht anonym bleibt und erkundigt euch vorab ob das Recht wirklich auf eurer Seite ist. 

Ich bin kein Rechtsanwalt oder ähnliches und das was ich hier schreibe ist nur meine persönliche Erfahrung! Um eure Rechtslage abzuklären ist es immer wichtig mit einem Anwalt und dem Betriebsrat zu reden. Eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft ist hierbei bestimmt zu raten.

Ich hoffe das ich euch einen guten Einblick geben konnte und falls ihr das Problem habt das ich euch dabei weiterhelfen konnte, denn aus eigener Erfahrung habe ich festgestellt das Arbeitsrecht immer etwas zu schwammig formuliert ist und meist sehr schwer verständlich ist. Aber Nachtzuschläge stehen nunmals im Kankheits- und Urlaubsfall zu falls nicht anders in einem Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung verankert ist.

WICHTIG!!! Ich bin KEIN Rechtsanwalt ich kann keine 100%ige Garantie für die Richtigkeit geben. Es sind nur meine persönlichen Erfahrungen und was mir mitgeteilt wurde!!

Bis bald
Euer Chris

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