Samstag, 19. April 2014

Aktuelles zur Nachtschicht (Rechtssprechung)

Hey Ihr,

aus aktuellem Anlass hier eine Info zur Nachtarbeit:

Das Bundesarbeitsgericht hat beschlossen, das einem Nachtarbeitnehmer der aus gesundheitlichen Gründen die Nachtschicht beenden muß, ein Arbeitsplatz in einer Tagschicht zusteht.

Soll heißen, wenn Ihr aus gesundheitlichen Gründen die Nachtschicht nicht mehr tätigen könnt, aber einen Nachtschichtvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen habt, kann der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen sondern er muß Euch einen vergleichbaren Arbeitsplatz in der Tagschicht zur verfügung stellen.

Bitte vergesst nicht das es von Gesetzes wegen nicht möglich ist euch eine andere Tätigkeit zu geben. Ihr müßt soweit es betrieblich möglich ist einen vergleichbaren Arbeitsplatz in der Tagschicht bekommen.

Ich weiss aus eigener Erfahrung das sich Arbeitgeber gerne dagegen streuben, aber in dem Fall können sie nicht aus. Solltet ihr in dem Thema Probleme haben holt euch Hilfe bei der Gewerkschaft, dem Betriebsrat oder einer Rechtsschutzvertretung.

WICHTIG!!! Ich bin KEIN Rechtsanwalt ich kann keine 100%ige Garantie für die Richtigkeit geben. Es sind nur meine persönlichen Erfahrungen und was mir mitgeteilt wurde!!


In dem Sinn bis bald

Euer Chris

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