Montag, 21. April 2014

Schichtwechsel

Hey zusammen,

Schichtwechel ist oft ein Thema das viele beschäfftigt und über was eigentlich keiner Bescheid weiß.

Grundsätzlich muß ein Schichtwechsel eine Woche vorher angekündigt werden. Allerdings ist bei betrieblicher Notwendigkeit auch ein Schichtwechsel under der Woche möglich. Hierzu muß aber eine 10Std frist eingehalten werden. Heißt sollte man Nachtschicht Mittwoch um 6 Uhr Morgens beenden kann man frühestens am selben Tag um 16 Uhr wieder das Arbeiten beginnen.

Leider ist hierzu das Arbeitszeitgesetz sehr schwammig formuliert und es gibt kaum klare Regelungen dazu. Am Besten ist es mit dem Vorgesetzten zu reden und an die Menschlichkeit zu appelieren. Schichtwechsel in kurzer Zeit sind gesundheitlich mehr als nur bedenklich und ein vernünftiger Vorgesetzter wird mit sich reden lassen.

Sollte das nicht der Fall sein am Besten mit dem Betriebsrat oder der Personalabteilung das Gespräch suchen.

Wie gesagt Schichtwechel ist ein heikles Thema und leider nicht klar geregelt, im Regelfall kann der Arbeitgeber leider machen wie er es für richtig hält.

WICHTIG!!! Ich bin KEIN Rechtsanwalt ich kann keine 100%ige Garantie für die Richtigkeit geben. Es sind nur meine persönlichen Erfahrungen und was mir mitgeteilt wurde!!

Bis bald
Euer Chris

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